Schulbegleiter*innen und Kitabeleiter*innen sind wichtige Unterstützer*innen für Kinder mit Behinderung.
Insbesondere Kinder mit einer körperlichen, seelischen oder/und Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 (1) SGB XII und § 35 a SGB VIII bedürfen dieser Begleitung in ihrem Schulalltag.
Der oben erwähnte Rechtsanspruch muss entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist es Eltern von Kindern mit Behinderung nicht zuzumuten, unterschiedliche Kostenträger unterschiedlich zu adressieren. Hier muss die Hilfe für die Kinder und deren Eltern im Vordergrund stehen. Insbesondere ist eine schnelle Bearbeitung der Anträge notwenig, damit Hilfe schnell gewährleistet werden kann. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen nicht zu einem Zuständigkeitsgerangel führen.
Förderung einer spezialisierten Fachberatungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt (Beratung, Prävention, Fortbildung) in Trägerschaft des Wildwasser e.V.
Bericht über die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie des Landkreises Uckermark zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Uckermark (15. Änderungssatzung - Gebührensatzung Rettungsdienst)