Schulbegleiter*innen und Kitabeleiter*innen sind wichtige Unterstützer*innen für Kinder mit Behinderung.

Betreff
Schulbegleiter*innen und Kitabeleiter*innen sind wichtige Unterstützer*innen für Kinder mit Behinderung.

Insbesondere Kinder mit einer körperlichen, seelischen oder/und Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 (1) SGB XII und § 35 a SGB VIII bedürfen dieser Begleitung in ihrem
Schulalltag.

Der oben erwähnte Rechtsanspruch muss entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist es
Eltern von Kindern mit Behinderung nicht zuzumuten, unterschiedliche Kostenträger
unterschiedlich zu adressieren. Hier muss die Hilfe für die Kinder und deren Eltern im
Vordergrund stehen. Insbesondere ist eine schnelle Bearbeitung der Anträge notwenig, damit Hilfe schnell gewährleistet werden kann. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen nicht zu einem Zuständigkeitsgerangel führen.
Vorlage
AF/158/2023
Art
Anfrage