Die vertretenden Träger der AG § 78 Hilfen zur Erziehung beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Prüfung der Anlagen 2 (Punkte 2.1.3.1/2.1.3.2/2.1.3.3) und 3 (Punkt 3.2) der Landesrahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und En