Information der Landrätin als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zur Umsetzung des § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Der Landkreis Uckermark als Projektträger des Naturschutzgroßprojektes in der Randowniederung als Beitrag zum Moor- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität