Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages und Verpflichtung des 1. und 2. Stellvertreters des Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des Kreistages zur Wahrnehmung der Aufgaben
Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreistages und Verpflichtung des 1. und 2. Stellvertreters des Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des Kreistages zur Wahrnehmung der Aufgaben