TOP Ö 8: Befristete Weiterführung der Förderung von Angeboten der Sozialarbeit an Schulen als Nachfolge des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ nach der Landesförderrichtlinie zur Verstetigung der Schulsozialarbeit im Land Brandenburg

Nachtrag: 17.05.2023

Beschluss: einstimmig empfohlen