TOP Ö 16: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Komplexsanierung der Außenanlagen an der Willy-Gabbert-Schule Templin gemäß § 70 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Nachtrag: 18.09.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen