TOP Ö 9.3: Vorläufige Regelung zur Umsetzung der Ausnahmetatbestände in § 22 der 1. BImSchV (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) zu den Anforderungen der §§ 25 und 26 der 1. BImSchV für bestehende Feuerungsanlagen für deste Brennstoffe

Beschluss: zurückgezogen